Welche IGEL-Leistungen bieten wir an?
Folgende Laboruntersuchungen bieten wir Ihnen an:
Nachweis von Chlamydien
Chlamydien sind die Hauptverursacher der Sterilität, weil bei einer Infektion, die oft unbemerkt
verläuft, die Eileiter verkleben können. Da die Erreger sehr klein sind, können sie selbst
im Mikroskop nicht gesehen werden. Mit modernen Labor-Tests kann jedoch im Abstrich aus dem
Gebärmutterhalskanal die Infektion nachgewiesen werden. Dann kann eine Behandlung mit Antibiotika bei
rechtzeitigem Beginn und gleichzeitiger Behandlung des Partner eine schlimmere Infektion verhindern (Die
Behandlung ist dann eine Leistung, die Ihre Krankenkasse bezahlt). Ohne entsprechenden Krankheitsverdacht
muss dieser Vorsorge-Test selbst bezahlt werden.
Nachweis einer HIV/AIDS-Virus - Infektion
Die Zahl von Menschen, die sich mit dem AIDS-Virus anstecken, nimmt trotz aufwändiger
Aufklärungskampagnen leider immer mehr zu, besondere jungen Menschen mit wechselnden Partnern
gehören zu der Risikogruppe. Ihre Blutprobe wird von uns anonym zu unserem Labor geschickt und wir
teilen Ihnen persönlich oder auf ein Code-Wort telefonisch das Ergebnis mit.
Nachweis einer HPV-Infektion
Papillomaviren werden in verschiedene Gruppen eingeteilt. Patientinnen, die mit bestimmten Gruppen
(sogenannte High-Risk-Gruppen) infiziert sind, haben ein erhöhtes Risiko, an Gebärmutterhalskrebs
zu erkranken. Im Abstrich vom Gebärmutterhalskanal können die Zellen zusätzlich auf einen
Virusbefall untersucht werden. Bei positivem Testergebnis ist eine engmaschige Kontrolle notwendig.
Nachweis einer Schwangerschaft
Wir beraten Sie gern, ob die Durchführung eines Testes notwendig ist. Schnellteste aus dem Urin nehmen
wir nur morgens vor, der Bluttest ist einige Tage früher positiv, muss allerdings in unser Labor
geschickt werden und das Ergebnis liegt erst am Folgetag vor.
Bestimmung des Hormonspiegels
Wir lassen in unserem Labor Hormonuntersuchung bei Problemen mit dem Haarwuchs vornehmen und erläutern
Ihnen gern das Ergebnis. Auch andere von Ihnen gewünschte Hormonuntersuchungen sind möglich.
IGEL-Leistungen
Was sind IGEL-Leistungen?
IGEL-Leistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zählen und nicht von den Vertragsärzten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden können. Alle medizinisch notwendigen Leistungen werden jedoch weiterhin von den Geseztlichen Krankenversicherungen übernommen.
Mit Einführung der IGEL-Liste wurden keine Leistungen im Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Die IGEL-Leistungen stellen ein zusätzliches Angebot dar. Ausschlaggebend dabei ist, dass die Leistungen auf Wunsch der Versicherten erbracht werden und zwar nicht medizinisch notwendig, aber unter Umständen empfehlenswert sind, zum Beispiel:
Diese Wunschleistungen werden von der Krankenkasse nicht erstattet. Es handelt sich um einen privaten Behandlungsvertrag, den Sie mit Ihrem Arzt schließen und mit Ihrer Unterschrift dokumentieren. Das heißt aber auch, dass die Kosten für diese Behandlungen von Ihnen privat zu begleichen sind. Allerdings können diese beispielhaft aufgeführten Leistungen dann vom Arzt zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt, zum Beispiel:
Die IGEL-Liste enthält eine Vielzahl von Leistungen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung.
IGEL-Leistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zählen und nicht von den Vertragsärzten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden können. Alle medizinisch notwendigen Leistungen werden jedoch weiterhin von den Geseztlichen Krankenversicherungen übernommen.
Mit Einführung der IGEL-Liste wurden keine Leistungen im Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Die IGEL-Leistungen stellen ein zusätzliches Angebot dar. Ausschlaggebend dabei ist, dass die Leistungen auf Wunsch der Versicherten erbracht werden und zwar nicht medizinisch notwendig, aber unter Umständen empfehlenswert sind, zum Beispiel:
- eine Ultraschalluntersuchung zusätzlich zur Krebsvorsorgeuntersuchung
- ein EKG zusätzlich zur Gesundheitsuntersuchung (Check-up)
Diese Wunschleistungen werden von der Krankenkasse nicht erstattet. Es handelt sich um einen privaten Behandlungsvertrag, den Sie mit Ihrem Arzt schließen und mit Ihrer Unterschrift dokumentieren. Das heißt aber auch, dass die Kosten für diese Behandlungen von Ihnen privat zu begleichen sind. Allerdings können diese beispielhaft aufgeführten Leistungen dann vom Arzt zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt, zum Beispiel:
- die Krebsvorsorgeuntersuchung ergibt einen auffälligen Befund, der die weitere Diagnostik mittels Ultraschall erfordert
- der Check-up ergibt auffällige Befunde, die nur durch ein EKG abgeklärt werden können
Die IGEL-Liste enthält eine Vielzahl von Leistungen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung.